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Bestätigung Einzug/Auszug des Wohnungsgebers

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.

Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich zu bestätigen.

Definition Wohnungsgeber: Wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte aus § 17 und § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

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Referenzen

  • ... gerne bestätigen wir Ihnen, dass wir mit der Verwaltung unserer Wohnung in Bad Bentheim überaus zufrieden sind. Sie haben sich persönlich um den Ausgleich unter den verschiedenen Mietparteien erfolgreich gekümmert unter hohem persönlichen Einsatz.

    Als Verwaltung von 2 Erbengemeinschaften glaube ich Ihre Verdienste besonders gut beurteilen zu können.
    Für die Zukunft habe ich keine Sorge um eine weitere gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Herr G. aus Bad Bentheim


  • ... für Ihr freundliches Entgegenkommen, das Einbringen Ihrer fundierten Fachkenntnisse und Ihr Engagement nicht nur während der Eigentümerversammlungen möchte ich Ihnen ganz verbindlich danken.

    Mit freundlichem Gruß
    Herr S. aus Lingen


  • ... die Firma Komplex Gebäudemanagement GmbH an der Alkenstiege 1, Nordhorn, führt für mich seit Anfang des Jahres 1999 die Hausverwaltung einer Wohnung in Deutschland. Mir wurde diese Firma von dem vorigen Besitzer empfohlen und ich bin mit dieser Wahl äußerst zufrieden.

    Da ich nicht in Deutschland wohne ist es für mich sehr wichtig, dass eine Firma mich vertritt auf die ich mich total verlassen kann. Die Firma Immobilienverwaltung ist gründlich und pünktlich in Ihrer Ausführung und wir erfreuen uns einer sehr guten Zusammenarbeit.

    Ich kann die Firma Komplex Gebäudemanagement GmbH ohne Bedenken empfehlen.

    Hochachtungsvoll,
    Frau R. aus England