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Kann ich einfach die Hausgeldabrechnung als Betriebskostenabrechnung an den Mieter weiterreichen?

Ich habe meine Eigentumswohnung vermietet. Kann ich die Abrechnung des Verwalters an meinen Mieter weiterreichen? Der Verwalter hat die Kosten bereits in umlegbare und nicht umlegbare Kosten geteilt.

Hausgeld und Betriebskostenabrechnung sind zweierlei. Ein schlichtes Weiterreichen ist daher nicht möglich. Welche Kosten Sie tatsächlich Ihrem Mieter in Rechnung stellen können, hängt darüber hinaus von Ihrem konkreten Mietvertrag ab. Auch nach welchen Verteilungsschlüsseln Sie die einzelnen Betriebskosten Ihrem Mieter anlasten dürfen, richtet sich nach Ihrem Mietvertrag. Beides ist nicht zwangsläufig identisch mit der Hausgeldabrechnung. Beispiel: Der Verwalter legt Kosten nach Miteigentumsanteilen um, Sie haben mit Ihrem Mieter jedoch eine Kostenverteilung nach m² oder nach Personenzahl vereinbart.

Ergänzen Sie auf jeden Fall noch die Grundsteuer, wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Diese ist in der Hausgeldabrechnung in der Regel nicht enthalten. Prüfen Sie außerdem, ob die angegebenen Verteilungsschlüssel verständlich sind und geben Sie Ihren Mietern im Zweifel zusätzliche Erläuterungen.

"(Quelle: Vermieter Recht aktuell, Nr. 01 Januar 2016)"

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Referenzen

  • ... gerne bestätigen wir Ihnen, dass wir mit der Verwaltung unserer Wohnung in Bad Bentheim überaus zufrieden sind. Sie haben sich persönlich um den Ausgleich unter den verschiedenen Mietparteien erfolgreich gekümmert unter hohem persönlichen Einsatz.

    Als Verwaltung von 2 Erbengemeinschaften glaube ich Ihre Verdienste besonders gut beurteilen zu können.
    Für die Zukunft habe ich keine Sorge um eine weitere gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Herr G. aus Bad Bentheim


  • ... für Ihr freundliches Entgegenkommen, das Einbringen Ihrer fundierten Fachkenntnisse und Ihr Engagement nicht nur während der Eigentümerversammlungen möchte ich Ihnen ganz verbindlich danken.

    Mit freundlichem Gruß
    Herr S. aus Lingen


  • ... die Firma Komplex Gebäudemanagement GmbH an der Alkenstiege 1, Nordhorn, führt für mich seit Anfang des Jahres 1999 die Hausverwaltung einer Wohnung in Deutschland. Mir wurde diese Firma von dem vorigen Besitzer empfohlen und ich bin mit dieser Wahl äußerst zufrieden.

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